Wirtschafts-Plattform
Gesundheit GV
Unter Fälligkeit versteht man jenen Zeitpunkt, ab dem Ansprüche geltend gemacht werden können (z.B. Bezahlung einer Rate). In der Regel wird die Fälligkeit einer Forderung bei Vertragsabschluss vereinbart.
Wurde kein Fälligkeitstermin festgelegt, können Gläubigerinnen/Gläubiger die Forderungen von Schuldnerinnen/Schuldnern durch Mahnung jederzeit einfordern.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Förderungen
News-Plattform
Formulare
Immobilien
Termine
Jun| AugJul
Webcam
Zivilschutz
Gemeindenachrichten